CE und Maschinensicherheit

Risikoanalyse und Maschinensicherheit sind entscheidende Elemente zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs in der industriellen Produktion. Durch eine systematische Risikoanalyse werden potenzielle Gefahren identifiziert und bewertet, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, Risiken für Mensch und Maschine frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Sicherheitskonzepte zu minimieren. So tragen Risikoanalysen und ein umfassendes Sicherheitsmanagement entscheidend dazu bei, den zuverlässigen und sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten.

 

Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Im Bereich Risikoanalyse und Maschinensicherheit bieten wir umfassende Dienstleistungen an, um den sicheren Betrieb Ihrer Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Unsere Experten identifizieren potenzielle Gefahren, bewerten Risiken und entwickeln individuell angepasste Sicherheitskonzepte. Durch systematische Analysen und präventive Maßnahmen stellen wir sicher, dass Ihre Maschinen nicht nur effizient, sondern auch sicher arbeiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Know-how, um Ihre Mitarbeiter zu schützen und den reibungslosen Betrieb Ihrer Anlagen zu sichern.

Die neue Maschinenverordnung

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 hat die bisherige Maschinenrichtlinie abgelöst und bringt einige Neuerungen mit sich. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit von Maschinen weiter zu erhöhen und die Umsetzung der Vorschriften zu vereinfachen.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die Verordnung deckt ein breiteres Spektrum von Maschinen ab.
  • Stärkere Fokussierung auf neue Technologien: Insbesondere KI und Cybersicherheit werden explizit adressiert.
  • Mehr Flexibilität bei der Konformitätsbewertung: Unternehmen haben mehr Möglichkeiten, die für sie passende Konformitätsbewertung auszuwählen.
  • Verschärfte Anforderungen an die technische Dokumentation: Die Dokumentation muss detaillierter und übersichtlicher sein.
  • Direkte Anwendbarkeit: Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmen?

  • Anpassung Ihrer Prozesse: Sie müssen Ihre Prozesse zur Entwicklung, Herstellung und zum Inverkehrbringen von Maschinen an die neuen Anforderungen der Verordnung anpassen.
  • Aktualisierung der technischen Dokumentation: Die technische Dokumentation Ihrer Maschinen muss überarbeitet werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter: Ihre Mitarbeiter, die mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Maschinen befasst sind, sollten über die Neuerungen der Verordnung informiert werden.
  • Kooperation mit Benannten Stellen: Wenn Sie eine benannte Stelle für die Konformitätsbewertung benötigen, sollten Sie sich frühzeitig an diese wenden.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

  • Die neue Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 für das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Für bereits auf dem Markt befindliche Maschinen gelten Übergangsfristen.
  • Überblick verloren? Unsicher? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Maschinen sicher und zukunftssicher gestalten.

Unsere Leistungen

  • Beratung: Individuelle Unterstützung bei allen Fragen zur Maschinensicherheit
  • Risikobeurteilung: Identifizierung und Bewertung aller potenziellen Gefahren
  • Sicherheitskonzept: Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen
  • Validierung: Überprüfung der Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen

Ihre Vorteile

  • Compliance: Gewährleistung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Kosteneffizienz: Vermeidung von Ausfallzeiten und Produktionsstopps
  • Imagegewinn: Demonstration Ihres Engagements für Sicherheit
  • Schutz Ihrer Mitarbeiter: Minimierung von Risiken und Verletzungen

Branchen

  • Werkzeugmaschinen
  • Sondermaschinen
  • Roboterautomation

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